Zweck der Genossenschaft

Ausschnitt aus den Statuten (Art. 2):

1 Die Genossenschaft bezweckt in erster Linie die langfristige Sicherung des Erhalts des Gasthauses Hirschen in Mandach. Das Gasthaus soll Treffpunkt für alle Bevölkerungskreise sein, um das soziale Leben im Dorf zu erhalten.

2 Im Weiteren verfolgt die Genossenschaft in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern dauerhaft den Bedarf an Wohnraum zu tragbaren finanziellen Bedingungen zu decken. Sie ist bestrebt, Wohnraum für alle Bevölkerungskreise anzubieten, insbesondere auch für Familien, Behinderte und Betagte. Sie fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität.

3 Die Genossenschaft beabsichtigt, nach der Gründung, von der Erbengemeinschaft des Keller Walter, 1921, das Grundstück Gasthaus Hirschen, Hauptstrasse 27, 5318 Mandach zu erwerben. Grundstück Nummer 70, EGRID: CH 63678 38977 48, Plan Nummer 21, Fläche 829m2, Gebäude Scheune mit Schopfbau, Gebäudeversicherungsnummer 25, 178 m2. Wohnhaus mit Gasthaus zum Hirschen, Restaurant und Saal, Gebäudeversicherungs-nummer 27, 246 m2, zum Übernahmepreis von Fr. 650‘000.00 zu übernehmen und zu tätigende Um- und Ausbauleistungen in der Höhe von Fr. 1‘100‘000 vorzunehmen.

4 Die Genossenschaft kann allfällige, weitere für den Betrieb des Gasthauses und der Liegenschaft notwendige Grundstücke oder Rechte daran erwerben, die mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann die Liegenschaft für den Betrieb des Gasthauses erneuern und umgestalten und zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in das bestehende Gebäude auch Wohnungen und weitere Gewerberäume einbauen und betreiben.

5 Die Wohnbaugenossenschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im Inland errichten und sich an anderen Unternehmen im Inland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.

6 Die Wohnbaugenossenschaft kann zudem in Mandach und näherer Umgebung Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen auf eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern.

7 Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnstrebend.

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